Im Bereich der Wasserschadensanierung, Bautrocknung, Dämmschichttrocknung und oftmals damit verbundenen Schimmelsanierungen/Schimmelbeseitigung sollten Sie sich von den Handwerksbetrieben und Sachverständigen Qualifikationen, Zertifizierungen, Weiterbildungsnachweise usw. zusenden lassen. Nicht fachgerecht durchgeführte Sanierungen können neben Schäden am Gebäude auch bei z.B. Kleinkindern, Allergikern usw. zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen.
Um einen Wasserschaden fachgerecht zu beheben und Schimmelbefall zu vermeiden ist eine technische Trocknung notwendig. Bereits bei der Schadensaufnahme können Fehler zu einem nicht akzeptablen Ergebnis führen. Bleibt Feuchtigkeit in den Materialien zurück kommt es zu zusätzlichen Schimmelschäden, welche dann meist nur noch mit hohem Kosten- und Arbeitsaufwand zu beheben sind.
Estrichdämmschichttrocknungen sind im Unterdruck- Saugverfahren oder Saug- Druckverfahren durchzuführen. Wenn möglich die Prozessluft (gefiltert - HEPA- Filter) nach außen abführen.
Beim Druckverfahren wird die Prozessluft in den Bodenaufbau eingeblasen und tritt über Randfugen oder Entlastungsbohrungen wieder aus. Eventuell vorhandener Schimmelbefall, aber auch Fasern, Stäube usw. werden so allerdings mit in die Raumluft transportiert.
Dieses Verfahren ist somit für den Einsatz in genutzten Bereichen völlig ungeeignet und sollte wenn überhaupt nur noch im z.B. Rohbau Verwendung finden.
Gerade bei Estrichdämmschichten, Vorsatzschalen, Gipskartonwänden ist es notwendig ausreichende Bauteilöffnungen zu erstellen. Neben der Prüfung des Feuchtegehaltes ist es hierbei vor allem bei Gipskarton, Holzständerbauweise, Dämmmaterialien usw. notwendig einen bereits entstandenen Bewuchs mit Schimmelpilzen auszuschließen. Eine technische Trocknung darf erst NACH der vollständigen Schimmelbeseitigung erfolgen. Da bereits 1 Gramm Staub bis zu 3 Millionen Sporen enthalten kann, ist es also unumgänglich Ablagerungen, Staub, Partikel, Fasern usw. von allen Gegenständen und Flächen zu entfernen. Durch den Einsatz von Trocknungsgeräten ohne vorherige Schimmelbeseitigung werden Bioaerosole (luftgetragene Partikel biologischer Herkunft) in der Raumluft verteilt. Es gibt inzwischen zwar Bautrocknungsgeräte welche mit einem Hepafilter ausgestattet sind, diese sind bis jetzt jedoch noch selten im Einsatz.
So sollte es nicht NICHT aussehen!
Da die meisten Gipskartonwände auf dem Rohboden und nicht dem Estrich stehen besteht bei der Estrichdämmschichttrocknung die Gefahr, dass Schimmelsporen in den Bodenaufbau eingesaugt werden. Auch der "Leitfaden zur Vorbeugung, Erfassung und Sanierung von Schimmelbefall in Gebäuden) Stand November 2017 empfiehlt hier, dass bei "sichtbarem und bekanntem Schimmelbefall" dieser möglichst vor der Trocknung beseitigt werden soll.
Auch sollte diese Empfehlung im Sinne der Trocknungsfirma sein, da die Geräte bei regelmäßigem Einsatz in Bereichen mit starkem und sichtbarem Schimmelbefall als hygienisch bedenklich eingestuft werden sollten. Eine desinfizierende Reinigung der Trocknungsanlagen inkl. Zubehör gestaltet sich meist schwierig.
Kommen belastete Geräte nun in z.B. einem bewohnten oder gar sensiblen Bereich (z.B. Altenheim, Rehaeinrichtung, Krankenhaus usw.) zum Einsatz, könnte es zu Beeinträchtigungen oder Reaktion der Bewohner, Patienten, Mitarbeiter kommen.